Vorab: Jede Person, die Symptome einer Atemwegserkrankung zeigt (Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Fieber), darf die Einrichtung nicht betreten. Kinder mit entsprechenden Symptomen werden nicht betreut und die Mitarbeiter veranlassen umgehend das Abholen durch eine/n Erziehungsberechtigte/n bzw. informieren diese/n über das Nach-Hause-Gehen des Kindes.

1.a. Maßnahmen für alle Personen, die die Einrichtung betreten:

  • Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (es genügt eine Maske aus Stoff) ist verpflichtend für alle Kinder ab sechs Jahren, sowie alle Erwachsenen. Sie wird nur zum Essen und Trinken, und dann so kurz wie möglich, abgesetzt.
  • Es wird, sofern möglich, ein Abstand von 1,5m zwischen allen Personen gehalten. Möglichst auch, wenn diese eine Maske tragen.
  • Es ist sich an die Hust- und Nies-Ettikette nach RKI-Richtlinien (in die Armbeuge) zu halten.
  • Jeder muss sich regelmäßig, gründlich die Hände mit Wasser und Seife waschen. Die Einwirkzeit der Seife soll mindestens 20 Sekunden betragen. Getrocknet wird mit Einweghandtüchern oder personalisierten Handtüchern. Regelmäßig bedeutet mindestens:
    • nach Ankunft
    • vor und nach dem Essen
    • bei Verschmutzung
    • nach dem Toilettengang
    • nach dem Niesen und Nase putzen
  • Getränkebecher werden vor dem erneuten Benutzen mit heißem Wasser ausgespült
  • Im Rahmen der Witterungsbedingungen wird dem Aufenthalt im Freien rund um das EIS-Haus und dem Spielplatz der Vorzug gegeben.
    • So sollen sich z. B. auch die Eltern in der Abholsituation möglichst im Außenbereich aufhalten.
    • Es sollen keine externen Personen für den Besuch der Toilette ins Haus kommen.

1.b. Maßnahmen der Mitarbeiter*innen:

  • Häufigeres Lüften (alle 1-2 Stunden)
  • Der Sanitär- und Küchenbereich wird täglich und nach Verschmutzung gereinigt
  • Sorgen insbesondere für die Einhaltung der Maßnahmen

2. Raumkapazität

In den Räumlichkeiten des EIS-Hauses sollten sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 8 Personen gleichzeitig aufhalten.

3. Vorgehen bei Auftreten eines COVID-19-Falls bei einer Person der Einrichtung

Sollte eine Person aus der Einrichtung erkranken und positiv auf COVID-19 getestet worden sein, müssen wir die Daten aller anwesenden Personen an das Gesundheitsamt weiterleiten.

Elterninitiative Sachsenhausen e.V.
Frankfurt am Main, Mai 2020

Literatur:

  • Gesundheitsamt Frankfurt am Main (2020): Empfehlungen des Gesundheitsamtes zum Umgang mit COVID-19 an Frankfurter Kitas im Rahmen der Notbetreuung und anstehenden Öffnung
  • Der Paritätische – Gesamtverband (2020): Orientierungshilfe für Träger von Kindertageseinrichtungen in Zeiten der Corona-Pandemie (Stand 21. April 2020)